Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Kliniken und andere Einrichtungen, die Limbova nutzen oder im Piloten testen. Sie ergänzen die AGB der AUVY GmbH für Geschäftskunden.
Stand: 28. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Limbova ist eine Marke der AUVY GmbH, Am Haag 8, 82166 Gräfelfing („AUVY“). Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen AUVY und Kliniken, Praxen und anderen Einrichtungen („Kunde“) über die Nutzung von Limbova. Limbova besteht aus der Patient App und der Klinik-Anwendung.
- Die Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Patienten schließen keinen Vertrag mit AUVY. Sie erhalten den Zugang zur Patient App über den Kunden.
- Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der AUVY GmbH mit ihren Anhängen, insbesondere der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) und den Nutzungsrichtlinien. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.
- Individuelle Vereinbarungen, etwa eine Pilotvereinbarung, ein Angebot oder ein Lizenzvertrag, gehen diesen Bedingungen und den AGB der AUVY GmbH vor.
§ 2 Leistungen
- AUVY stellt dem Kunden Limbova über das Internet zur Verfügung: die Patient App zur Nutzung im Browser eines Telefons und die Klinik-Anwendung zur Nutzung im Browser. Den Umfang regelt die individuelle Vereinbarung, ergänzend die Beschreibung auf limbova.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Patient App, Klinik-Anwendung und die Daten des Kunden werden in einem Rechenzentrum in Helsinki, Finnland, betrieben. Jeder Kunde erhält einen eigenen, von anderen Kunden getrennten Bereich.
- AUVY entwickelt Limbova laufend weiter, im Piloten auch auf Grundlage der Rückmeldungen des Kunden. Änderungen, die die vereinbarte Nutzung wesentlich einschränken, kündigt AUVY mindestens 30 Tage vorher an.
§ 3 Pilot
- Ein Pilot beruht auf einem Letter of Intent und einer Pilotvereinbarung in Textform. Er dauert 90 Tage ab der Einrichtung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Während des Piloten fällt keine Lizenzgebühr an. Ob und in welcher Höhe Kosten für Einsätze vor Ort entstehen, vereinbaren die Parteien vorab in Textform.
- AUVY richtet Patient App und Klinik-Anwendung ein, weist das Team des Kunden ein und betreibt Limbova während des Piloten. Der Kunde benennt die Personen, die Limbova nutzen, und entscheidet, ob er mit Testkonten oder mit Patienten arbeitet.
- Jede Partei kann den Piloten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beenden.
- Der Pilot geht nicht automatisch in eine kostenpflichtige Nutzung über. Eine Nutzung nach dem Piloten und ihre Vergütung vereinbaren die Parteien gesondert.
§ 4 Fachliche Verantwortung
- Limbova unterstützt Therapeuten in ihrer Arbeit. Es ersetzt keine Therapie, stellt keine Diagnosen und schlägt keine Behandlungen vor.
- Limbova ist derzeit weder ein zugelassenes Medizinprodukt noch eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA).
- Die fachliche Verantwortung für Diagnostik und Behandlung und für den Einsatz von Limbova bei einzelnen Patienten liegt beim Kunden und seinen Therapeuten.
- Texte, die Limbova mit Hilfe von KI erstellt, etwa Zusammenfassungen oder Berichte, sind Entwürfe. Sie gelten erst, wenn eine Fachkraft sie geprüft und freigegeben hat.
- Limbova ist kein Notfall- oder Krisendienst. Der Kunde sagt seinen Patienten, wie sie in einer Krise Hilfe bekommen, etwa über den Notruf 112.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde sorgt für eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten seiner Patienten und Beschäftigten und informiert sie nach Art. 13 und 14 DSGVO.
- Der Kunde vergibt Zugänge nur an Personen, die Limbova für ihn nutzen, hält Zugangsdaten geheim und meldet den Verdacht auf Missbrauch unverzüglich an security@auvy.ai.
- Der Kunde nutzt Limbova nur, um Patienten im Rahmen ihrer Behandlung zu begleiten, und hält die Nutzungsrichtlinien der AUVY GmbH ein.
§ 6 Datenschutz und Schweigepflicht
- AUVY verarbeitet die Daten, die der Kunde und seine Patienten in Limbova eingeben, als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Grundlage ist die AVV der AUVY GmbH. Verantwortlicher ist der Kunde.
- Daten, die der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, verarbeitet AUVY erst, wenn die Klausel zur Schweigepflicht in § 12 der AVV von beiden Parteien in Textform aktiviert ist. Bis dahin arbeitet der Kunde nur mit Testkonten.
- Die Unterauftragnehmer stehen in der Liste im AUVY Trust Center. AUVY verwendet die Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen.
§ 7 Rechte an Limbova und an Daten
- Alle Rechte an Limbova, einschließlich Software, Marke und Dokumentation, liegen bei AUVY. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Limbova im vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Er kann sie bis zum Vertragsende exportieren. AUVY löscht sie spätestens 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
- Rückmeldungen des Kunden zu Limbova darf AUVY nutzen, um Limbova weiterzuentwickeln. Daten von Patienten gehören nicht dazu.
§ 8 Haftung
AUVY haftet nach § 14 der AGB für Geschäftskunden der AUVY GmbH. Das gilt auch während des Piloten.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.